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Gemäß der seit dem 1. Umwelt-online-Demo: Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Mai 2011 geltenden EU-Verordnung 10/2011 muß für alle Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff), eine Konformitätserklärung ausgestellt werden. Dies gilt auch für Produkte aus Zwischenstufen der Herstellung und für die zur Herstellung des Bedarfsgegenstandes bestimmten Substanzen. Diese Verordnung hat die EG-Richtlinie 2002/72 abgelöst. Als Verordnung gilt sie in jedem Mitgliedsland unmittelbar und muß daher nicht in nationale Gesetzgebung umgewandelt werden.

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Vorwort Allen Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff muss seit dem 30. April 2009 eine schriftliche Erklärung – die so genannte Konformitätserklärung – beigefügt sein, wenn sie in den Verkehr gebracht werden. Diese Vorschrift gilt seit dem Inkrafttreten der 15. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung vom April 2008. Verordnung 10 2011 konformitätserklärung download. Im Januar 2011 wurde die (EU) Verordnung 10/2011 eingeführt. Sie löste eine Reihe von älteren Richtlinien ab, darunter auch die 15. Eine Konformitätserklärung ist eine gesetzlich verpflichtende Erklärung des Herstellers wonach das Produkt der für Deutschland und Europa verbindlichen Bedarfsgegenstände-Verordnung (EU) 10/2011 entspricht. Die Konformitätserklärung richtet sich an Überwachungsbehörden und Handelspartner und nicht an Endkunden. Bei Fragen wenden sie sich bitte an den Aussteller der Konformitätserklärung. Dies hat auch Auswirkungen auf die Konformitätserklärung für Bedarfsgegenstände aus Kunststoff, die dafür bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen.

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Für Lebensmittelanwendungen zertifizierte Kunststoffe Für unsere technischen Polymere, die am häufigsten in der Lebensmitteltechnik eingesetzt werden, liegen bei Ensinger Lebensmittelkonformitätsbescheinigungen vor. Um den individuellen Anforderungen des Marktes gerecht zu werden, bieten wir unseren Kunden im Rahmen unseres Standardportfolios eine extrem große Auswahl an verschiedenen Kunststoffarten und Abmessungen ab Lager an. Dies ermöglicht es Kunden, die andere Industriesegmente sowie die Lebensmittelindustrie bedienen, mit unnötiger doppelter Lagerhaltung zu arbeiten. Um eine lückenlose Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, erhalten Kunden eine auftragsbezogene Erklärung über die Kompatibilität von Lebensmittelkontaktmaterial (gemäß der europäischen Verordnung 10/2011 mit ihren Lagerformen). Verordnung 10 2011 konformitätserklärung medizinprodukte. Dies entspricht den Verordnungen (EG) Nr. 1935/2004, (EU) Nr. 10/2011 mit an Halbzeugen getesteten Migrationsergebnissen und (EG) Nr. 2023/2006, einschließlich FDA-Konformität zu Rohstoffen sowie den chinesischen Lebensmittelrichtlinien GB 4806.

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Bei Ensinger hat die Einhaltung der Lebensmittelsicherheit relevanter Kunststoffmaterialien oberste Priorität. Die besondere Sorgfalt in diesem Bereich spiegelt sich in produktspezifischen Konformitätserklärungen für die wichtigsten Lebensmittelkontaktvorschriften wider: FDA-Zulassung für Rohstoffe, Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, (ECU) Nr. 10/2011, (EG) Nr. 2023/2006 und China Lebensmittelkontaktvorschriften GB 4806. 1-2016, GB 4806. 6-2016 sowie GB 9685-2016 für den chinesischen Markt. Die Gewährleistung einer lückenlosen Rückverfolgbarkeit ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Lebensmittelkonforme Kunststoffe - EU 10-2011 / FDA | Ensinger. Unser Qualitätsmanagementsystem entspricht internationalen Standards und ist fest mit unseren unternehmenseigenen Verfahren verknüpft. Die Ensinger GmbH ist über die DIN EN ISO 9001 hinaus auch gemäß der Norm für medizinische Produkte, DIN EN ISO 13485, zertifiziert. Unsere Halbzeuge werden unter Einhaltung der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2023/2006 für die gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, hergestellt.

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Die Konformitätserklärung muß folgende Angaben enthalten: Identität und Anschrift des Ausstellers Identität und Anschrift des Herstellers oder des Importeurs (in die EU) Identität des Materials oder Gegenstands Datum der Erklärung Bestätigung, daß die Materialien oder Gegenstände der obg. Verordnung, das heißt: 1. ) Einhaltung der Grenzwerte für Global- und spezifische Migrationen und 2. )