Führerschein Umtauschen Remscheid

Wenn Sie einen Führerscheinumtausch beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen. EU-Führerscheinumtausch online beantragen Was passiert nach der Online Antragstellung zum Umtausch in den EU-Kartenführerschein? Sie erhalten nach Eingang des Antrages von der Führerscheinstelle per Post folgende Unterlagen: - Eine Ausnahmegenehmigung (von der Mitführpflicht des Führerscheins) für das Inland. ), benötigen Sie nach Abschluss des Online – Antrages einen Termin bei der Führerscheinstelle zur "Identifizierung / Authentifizierung des Antragstellers". ) mit. Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, stehen wir Ihnen im Führerscheinumtausch-Center in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg zur Verfügung. Fahrerlaubnisbehörde Remscheid. - Für die Antragstellung vor Ort ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig. - Beachten Sie, dass bei Betreten unserer Dienstgebäude eine FFP-2 Maske zu tragen ist. Bitte nutzen Sie unseren Online-Dienst, um einen Termin zu vereinbaren.

Fahrerlaubnisbehörde Remscheid

Egal, ob rosa Pappe oder grauer Lappen – die Tage der Papierführerscheine sind gezählt. Von Sven Schlickowey Remscheid. Bis 2033 müssen alle Fahrerlaubnisse, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen neuen EU-Führerschein im Plastikkartenformat umgetauscht werden. Um die große Zahl zu bewältigen, passiert das stufenweise. Die Stadt Remscheid hat dafür ein eigenes Büro und zusätzliche Termine eingerichtet. Diese Termine können ab sofort über die Internetseite der Stadt gebucht werden. Wer allerdings beim Erwerb des Führerscheins nicht in Remscheid gewohnt hat oder zwischenzeitlich von einer anderen Behörde eine Fahrerlaubnis ausgestellt bekommen hat, muss vor dem Umtausch die notwendigen Daten besorgen. Dazu muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine sogenannte Karteikartenabschrift angefordert werden. Wer wann umtauschen muss, richtet sich für alle Führerscheine, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, nach dem Geburtsjahr des Inhabers, für alle ab 1999 nach Ausstellungsjahr.

Für Kartenführerscheine gilt: 19. Januar 2026 für Kartenführerscheine, die von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden; 19. Januar 2027 für Kartenführerscheine, die von 2002 bis 2004 ausgestellt wurden; 19. Januar 2028 für Kartenführerscheine, die von 2005 bis 2007 ausgestellt wurden. Weitere Infos: