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Denn sie verhindert, dass Arbeitgeber bei Auslandseinsätzen mehrfach Sozialversicherungsbeiträge abführen oder Mitarbeiter aus dem heimischen System abmelden müssen. Basis hierfür ist das Territorialprinzip, das grundsätzlich dem Einsatzland die Sozialversicherungspflicht zuspricht - es sei denn, es gibt eine Vereinbarung auf europäischer Ebene oder ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland. Anstatt für jedes Land einzeln Anträge im Rahmen eines solchen Abkommens zu stellen, wurde für alle Länder der EU, des EWR und die Schweiz zur Vereinfachung ein einheitliches Verfahren geschaffen. Arbeitgeber benötigen nur ein einziges Formular, um einen Entsendungsnachweis - also die Bescheinigung A1 - zu beantragen. In jüngster Zeit wird die A1-Bescheinigung in einigen Staaten als Nachweis zum Schutz vor Lohndumping und Schwarzarbeit verlangt. Auslandseinsatz ohne vorherige Beantragung einer A1-Bescheinigung?. Dass zum Teil Bußgelder angedroht werden, wenn bei Grenzübertritt keine A1-Bescheinigung vorgelegt wird, hat mit der ursprünglichen Idee des Sozialversicherungsnachweises streng genommen nichts zu tun.

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Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, jede grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU/EWR und der Schweiz beim zuständigen Versicherungsträger anzuzeigen. Dies bedeutet, dass für jede noch so kurze grenzüberschreitende Dienstreise ab dem ersten Tag eine A1-Bescheinigung erforderlich ist. Das Entsendeformular A1 bescheinigt, welches Sozialsystem für Versicherte zuständig ist. In der Vergangenheit gab es auch Diskussionen, dass Dienst- bzw. Geschäftsreisen aus dem Anwendungsbereich der Verordnung durch eine klarstellende Ergänzung noch vor der Europawahl im Mai 2019 herausgenommen werden sollten. Die ursprünglich erzielte Einigung im Rahmen der Reform der EU-Verordnung zur Abschaffung der "A1-Bescheinigung" bei Dienstreisen wurde jedoch vom Ausschuss der ständigen Vertreter des Rats abgelehnt. Eu a1 bescheinigung abschaffen de. Insofern bleibt der Status quo bis auf Weiteres bestehen, dass Geschäftsreisende bei Dienstreisen ins europäische Ausland weiterhin eine "A1-Bescheinigung" mit sich führen müssen!

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Wer also morgens in den Zug nach Salzburg stieg, um abends wieder in München zu sein, brauchte einen A1-Schein, und selbst, wer nur für zwei Stunden von Saarbrücken aus sich mit einem Geschäftspartner in Forbach treffen wollte, brauchte einen. Wer hatte sich das ausgedacht? Seit zwei Jahren herrschte die Scheinpflicht auch mittels des europäischen Datenaustauschs zwischen den Sozialversicherungsträgern. Vom vergangenen Januar an wurde das elektronische Antragsverfahren obligat. So viel zur Sache und zum Nachweis, dass die Staatsform, in der wir Europäer leben, "Wohlfahrtsstaat" heißt. Jetzt zur Einschätzung. Wer hatte sich so etwas ausgedacht? Es müssen Leute sein, die wenig auf Dienstreisen sind. Oder Leute, die stets genau wissen, wohin ihre Dienstreisen gehen. Eu a1 bescheinigung abschaffen live. Denn jemand, der nach Antwerpen reiste und erst dort erfuhr, dass er anderntags in Amsterdam erwünscht sei, wo dann entschieden wurde, ob es in Bergamo oder Berlin weiterging, packte besser gleich die 10. 000 Euro Strafgeld ein, die es kosten konnte, keinen A1-Schein für jeden dieser Fälle dabeizuhaben.

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Niedersachsens Wirtschaft stöhnt unter Dienstreisen-Bürokratie Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen A1-Bescheinigung dabei? Bei einer Dienstreise ins Ausland ist das Pflicht – und für viele Unternehmen ein Ärgernis. © Quelle: Sina Schuldt/dpa Wer dienstlich durch die EU reist, braucht einen Sozialversicherungsnachweis. Eu a1 bescheinigung abschaffen 7. Doch Unternehmen klagen über die damit verbundene Bürokratie – spontane Dienstreisen seien fast unmöglich. Niedersachsens Wirtschaftsminister Althusmann fordert die Abschaffung der Regelung. Share-Optionen öffnen Share-Optionen schließen Mehr Share-Optionen zeigen Mehr Share-Optionen zeigen Hannover. Eine Bescheinigung, die beim Kampf gegen Sozialbetrug innerhalb der EU helfen und Schwarzarbeit unterbinden soll, macht Niedersachsens Wirtschaft das Leben schwer. Die sogenannte A1-Bescheinigung sei ein großes Ärgernis, heißt es von Unternehmern und Politikern – und mache spontane Dienstreisen ins Ausland beinahe unmöglich. Weiterlesen nach der Anzeige Weiterlesen nach der Anzeige Die Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN) fordern eine Entbürokratisierung.

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Vielmehr ist sie nur ein kleiner Bestandteil in einem großen Katalog von Verwaltungsanforderungen, die das Personalmanagement erfüllen muss und die je nach Aufenthaltsland unterschiedlich umfangreich sind. Insbesondere im Zuge der neuen EU-Entsenderichtlinie, die in allen Mitgliedstaaten seit Juli 2020 gilt. Weg mit dem Bürokratiemonster A1-Bescheinigung!. " Mehr Informationen dazu, wie man Entsendungen plant, finden Sie in der Beilage " Entsendungen richtig planen in der Praxis " der TK und der Zeitschrift Personalwirtschaft. Mythos: Die A1-Bescheinigung ist eine neue Erfindung der Brüsseler Bürokratie Es antwortet: Kerstin Kind, Senior Manager für Global Mobility Services - internationale Sozialversicherung bei der Beratungsgesellschaft KPMG "Offensichtlich genießt die A1-Bescheinigung mehr denn je den Ruf einer aktuellen EU-Spezialität. Dabei ist sie gar nicht neu - seit 2010 ist sie schon im Bereich EU/EWR und in der Schweiz bei jeder grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit obligatorisch, wobei sich Überprüfungen in der Praxis bisher vielfach nur auf bestimmte Tätigkeiten beschränkten.

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Auch wenn man evtl. für kurze Dienstreisen keine A1-Bescheinigung mehr benötigt, so muss man sich dennoch damit auseinandersetzten, ob die grenzüberschreitende Tätigkeit im EU/EWR-Ausland Meldepflichten auslöst. Es bleibt abzuwarten wie hier weiter entschieden wird und somit muss bis auf weiteres die A1-Bescheinigung auch für noch so kurze Dienstreisen beantragt werden.

Dem will die EU nun entgegentreten. Unter anderem könnte die A1-Bescheinigung komplett abgeschafft werden. Über konkrete Zeitpläne ist allerdings noch nichts bekannt. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter ins EU-Ausland entsenden, müssen also solange weiterhin dafür Sorge leisten, sie mit den notwendigen Nachweisen auszustatten. (Quelle:) Lesen Sie hier unser Interview zur Problematik der A1-Bescheinigung für Geschäftsreisende. Rede und Antwort steht Dr. Veit Blumschein, Geschäftsführer von Lanes & Planes, einem All-Inclusive-Buchungsportal für Geschäftsreisen. EU-Regelung: Wirtschaft ärgert sich über A1-Bescheinigungen. Herr Dr. Blumschein, wer auch nur während einer Tagesreise in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einer Beschäftigung nachgeht, muss eine A1-Bescheinigung mit sich führen. Können Sie uns genauer erläutern, was hinter dem Bescheid steckt? Die A1-Bescheinigung dient gegenüber einem ausländischen Versicherungsträger als Nachweis, dass ein Arbeitnehmer einer Sozialversicherung in seinem Heimatstaat angehört. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen dabei keine Mindestdauer der Entsendung ins Ausland vor, weshalb Arbeitnehmer selbst bei eintägigen Dienstreisen innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz eine A1-Bescheinigung – tatsächlich auch ausgedruckt in Papierform – mit sich führen müssen.