Zahnersatz Im Zahnärztenetzwerk Dent-Net® Erhält Bei Kundenbefragung Bestnoten, Indento ® Managementgesellschaft Mbh, Pressemitteilung - Lifepr

Pressemitteilung Firmensitz der Indento GmbH in Essen Mit Urteil vom 13. 10. 2010 hat das Sozialgericht Berlin (AZ: S 83 KA 443/08) eine Klage der KZV Berlin gegen eine am Indento-Vertrag teilnehmende Betriebskrankenkasse abgewiesen. Mit der Klage wollte die KZV Berlin festgestellt wissen, dass der zwischen der teilnehmenden Betriebskrankenkasse und der Indento GmbH abgeschlossene Vertrag nach § 73c SGB V zur Erbringung von Zahnersatzleistungen und Individualprophylaxe vom 29. Nintendo teilnehmende krankenkassen free. 09. 2008 unwirksam ist. Das SG Berlin hat die von der KZV Berlin erhobene Klage abgewiesen, da die von der KZV Berlin gegen die Wirksamkeit des Vertrages geltend gemachten Einwendungen nicht durchgreifen. So hat das SG Berlin ausdrücklich festgestellt, dass die Indento GmbH berechtigt ist, als Managementgesellschaft Selektivverträge nach § 73c SGB V abzuschließen. Dazu führt das SG Berlin aus, dass insbesondere die Qualität der zahntechnischen Leistungen durch die Regelungen des Indento-Vertrages, die unter anderem eine gegenüber der gesetzlichen Gewährleistungsfrist deutlich erhöhte fünfjährige Gewährleistungsfrist vorsehen, hinreichend sichergestellt wird.

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Indento GmbH, Pressemitteilung vom 25. 11. 2010: Klage der KZV Berlin gegen den Indento-Vertrag wird abgewiesen Mit Urteil vom 13. 10. 2010 hat das Sozialgericht Berlin (AZ: S 83 KA 443/08) eine Klage der KZV Berlin gegen eine am Indento-Vertrag teilnehmende Betriebskrankenkasse abgewiesen. Mit der Klage wollte die KZV Berlin festgestellt wissen, dass der zwischen der teilnehmenden Betriebskrankenkasse und der Indento GmbH abgeschlossene Vertrag nach § 73c SGB V zur Erbringung von Zahnersatzleistungen und Individualprophylaxe vom 29. KZV Berlin verliert Klage gegen Indento Vertrag vor dem Berliner Sozialgericht – IUZB. 09. 2008 unwirksam ist. Das SG Berlin hat die von der KZV Berlin erhobene Klage abgewiesen, da die von der KZV Berlin gegen die Wirksamkeit des Vertrages geltend gemachten Einwendungen nicht durchgreifen. So hat das SG Berlin ausdrücklich festgestellt, dass die Indento GmbH berechtigt ist, als Managementgesellschaft Selektivverträge nach § 73c SGB V abzuschließen. Dazu führt das SG Berlin aus, dass insbesondere die Qualität der zahntechnischen Leistungen durch die Regelungen des Indento-Vertrages, die unter anderem eine gegenüber der gesetzlichen Gewährleistungsfrist deutlich erhöhte fünfjährige Gewährleistungsfrist vorsehen, hinreichend sichergestellt wird.

Durch diese Erfahrungen täten sich viele Praxen schwer, aufs E-Rezept umzustellen. Nur 7% der Praxen, die an der Umfrage teilnahmen, hatten bereits Erfahrungen mit dem E-Rezept gesammelt. Die niedrige Quote hat aber auch damit zu tun, dass diese Anwendung im Moment noch nicht allen Arztpraxen zur Verfügung steht. Nur 10% derjenigen, die das E-Rezept schon verwendet hatten, berichteten jedoch, dass das Ausstellen gut funktioniere. Fast 60% gaben an, dass es beim Versand zu Problemen gekommen sei. Nintendo teilnehmende krankenkassen -. Und mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer berichteten über Schwierigkeiten beim Einlösen des E-Rezepts in einer Apotheke. 30% der Ärztinnen gaben an, dass die Apotheken in ihrer Umgebung noch nicht bereit seien, E-Rezepte zu empfangen. Arbeits- und Zeitaufwand für die Praxen zu hoch Diejenigen, die eigentlich von der Digitalisierung profitieren sollen, nämlich die Patienten, akzeptieren die neue Technik zudem oftmals nicht. Vor allem älteren Patienten fehlten die technischen Voraussetzungen, um E-Rezepte oder ePAs zu nutzen.