Nachbar Leitet Regenwasser Auf Unser Grundstück

Hallo, vor etwa einem Jahr hat unser Nachbar Erde auf seinem Grundstück aufgeschüttet um Regenwasser von seinem Haus wegzuleiten. Damit hat er dem natürlichen Gefälle entgegen gewirkt, da unser Haus eigentlich über seinem liegt. Wir hatten nun im Frühjahr 2019 das erste Mal einen Wasserschaden in unserer Garage (diese liegt direkt neben seinem Haus) obwohl wir vorher nie Probleme hatten. Kann man hiergegen etwas unternehmen und wenn ja auf welches Gesetz, Paragraphen können wir uns berufen? Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Wenn er dort Wasser aufstaut, um es in eine andere Richtung fließen zu lassen, müsste er dafür eine Genehmigung haben. Einfach so darf er das selbstverständlich nicht. Ihr könnt ihn auffordern, das zurück zu bauen. Und ihn für nachweisliche Schäden haftbar machen. Nachbar leitet regenwasser auf unser grundstück ermitteln. Da ist m. E. von jedem Kommentar etwas Wahres dabei: Habe deswegen überall bei den Kollegen ein "hilfreich" geklickt 😉 Eine Aufschüttung im Sinne eines Dammes ist - je nach Höhe - erst einmal nicht zwingend genehmigungsfrei.

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Im übrigen ist eine rechtliche Prüfung nach §§ 862 und 1004 BGB angebracht. Das darf er ziemlich sicher nicht so machen. Wenn er nicht mit sich reden lässt, dann würde ich mal bei der Stadt oder der Gemeinde anrufen und nachfragen, ob die Mitarbeiter dort behilfleich sein können. Das letzte Mittel, was es aber meiner Meinung nach dringend vermieden werden sollte, wäre dann ein Gang zum Rechtsanwalt. Regenwasser von Nachbars-Feld auf unser Grundstück? (Rechte, Wasserschaden). Schau mal in Abwassersatzung Eurer Gemeinde, wer für die Instandhaltung und Prüfung der Abwasserleitungen auf Eurem Grundstück und bis zum Haupkanal in der Strasse verantwortlich ist. Ist es der Grundstückseigentümer, dann hat der Nachbar um Erlaubnis zur Einleitung zu fragen und diese kann verweigert werden, bzw. er kann aufgefordert werden sein Oberflächenwasser über seinen Hauskanal zu entsorgen. Auch wäre zu prüfen, ob in Eurer Gemeinde eine Trennung von Oberflächenwasser und Abwasser durchzuführen ist. Sorr, y diese Frage gehört nicht in dieses Forum, wollte die Frage bei stellen.

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D. h. das Oberflächenwasser wird zum versickern auf unser Grundstück geführt. Das Sickerwasser macht es unmöglich ein Stützmauer zu errichten, da diese unterspült werden würde und dauerhaft zu Schäden führen würde. Meine Fragen: 1) Wie ist die Rechtslage? Nachbar leitet regenwasser auf unser grundstück google. 2) Muss ich dulden, dass der Verkäufer (Nachbar) sein Oberflächenwasser auf unserem Grundstück versickern lässt? 3) Ist der Verkäufer (Nachbar) verpflichtet auf seine Kosten eine Abwasserleitung zu verlegen und an die Kanalisation anzuschließen? 4) Muss ich irgendwelche Fristen, ab Kenntnisstand Sachlage und Aufforderung an den Verkäufer (Nachbar) beachten? 5) Da ich zur Errichtung der Stützmauer eine Firma beauftragt habe und dieser das Grundstück zur Errichtung der Stützmauer aufgraben muss reduzieren sich die Kosten für das Legen eines Abwasserrohrs. Wie verhält es sich mit den Kosten für die Baggerarbeiten, kann ich diese anteilig auf den Verkäufer (Nachbarn) umlegen? 6) Da ich an einer gütlichen Einigung interessiert bin stellt sich die Frage ob ich den Verkäufer (Nachbar) schriftlich über den Sachverhalt informieren soll (mündlich bereits geschehen)?

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Hallo! Ich habe heute bemerkt das unser Nachbar über ein Regenrohr das Wasser auf unser Grundstück ableitet. Das Wasser hat mittlerweile schon über 20cm die Erde hinabgedrückt so das dort ein Loch entstanden ist. Der Nachbar zeigt sich uneinsichtig dies zu beseitigen. Nachbar leitet sein gesamtes Regenwasser auf unser Grundstück (Nachbarn, Nachbarschaftsrecht). Geht man in so einem Fall direkt zum Anwalt oder erst zum Ordnungsamt? 3 Antworten Glaube, das ist eher ein Fall für das Ordnungsamt. Geh mal zum Ordnungsamt und sagt ihnen, dass er mit dem Mist aufhören soll! Zeig ihm Respekt! Proiers erst mal beim Ordnungsamt

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Ich geh mal von wild abfließenden natürlich vorkommenden Regenwasser aus. Vielleicht hilft das WHG weiter. Im Zweifelsfall wendest du dich an die untere Wasserbehörde. In welchem Bundesland lebst du? Hat er eine Genehmigung für die Aufschüttung? Das darf eigentlich nicht ohne Genehmigung gemacht werden. Nein, du kannst dagegen nichts machen, solange nicht EINDEUTIG durch ein Sachverständigengutachten ein kausaler Zusammenhang zwischen der Erdaufschüttung und deinem Wasserschaden bewiesen ist. Du würdest hierbei in Beweisnot geraten. Selbst, wenn du ein Gutachten zu deinen Gunsten hättest, könnte dein Nachbar ein Gegengutachten vorlegen und ihr könntet Gegengutachten zu den Gegengutachten bestellen - eine never ending story. Wende dich an einen Rechtsanwalt. Ich bezweifle aber, dass er dir tatsächlich helfen kann, denn DU bist in der Beweispflicht. Nachbar leitet regenwasser auf unser grundstück das. Die Angelegenheit könnte sehr teuer und trotzdem erfolglos für dich werden.

Muss ich eine Frist für den ordentlichen Anschluss der Abwasserleitung an die Kanalisation setzen? Wenn ja, was ist eine angemessene Frist? 7) Was wenn der Verkäufer (Nachbar) sich weigert, kann ich zunächst auf meine Kosten, um die Bauarbeiten für die geplante Stützmauer nicht zu verzögern, den Anschluss an die Kanalisation beauftragen und diese Kosten später in einem Rechtsstreit zurückverlangen? 8) Bin ich überhaupt berechtigt den Anschluss im öffentlichen Bereich an die Kanalisation bei der Stadt/Gemeinde zu beauftragen, es handelt sich ja um das Oberflächenwasser vom Verkäufer (Nachbar) und nicht von unserem Grundstück? 9) Darf ich die Abwasserleitung welches zum versickern auf unser Grundstück geführt wird Stilllegen? Handelt es sich rechtlich überhaupt um eine Abwasserleitung? Nachbar leitet Regenwasser auf unser Grundstück (Nachbarn, weiterleiten). Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 05. 03. 2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrter Ratsuchender, das Leitungsrecht beinhalten nicht das Recht des Nachbarn, Oberflächenwasser auf Ihr Grundstück zu leiten und dort versickern zu lasssen; es handelt sich nicht um eine Abwasserleitung.