Beschränkter Einspruch Gegen Strafbefehl

Wie geht es nach einem Einspruch weiter? Ein Einspruch gegen den Strafbefehl verhindert zunächst, dass die Verurteilung rechtskräftig wird. Gleichzeitig mit dem Einspruch beantragen wir auch Akteneinsicht, um uns ein komplettes Bild von dem Verfahren machen zu können. Auf Grundlage der Ermittlungsakte können wir sodann die für und gegen Sie sprechende Beweislage beurteilen und eine weitere Verteidigungsstrategie erarbeiten. Nach einem Einspruch gegen den Strafbefehl findet dann grundsätzlich eine Gerichtsverhandlung statt. Allerdings gelingt es uns in vielen Fällen, noch vor dem Gerichtstermin eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Einspruch gegen Strafbefehl: Was muss ich tun? » Anwalt Dr. Hennig. Lediglich wenn Sie freizusprechen sind oder Staatsanwaltschaft beziehungsweise das Gericht eine Einstellung des Verfahrens ablehnen, wird die Hauptverhandlung durchgeführt. In dem sich an den Einspruch gegen den Strafbefehl anschließenden Verfahren vertreten wir Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden und dem Gericht. Wir nehmen Sie aus der Schusslinie und übernehmen für Sie die Kommunikation mit dem Gericht und den Strafverfolgungsbehörden.

  1. Einspruch gegen Strafbefehl: Was muss ich tun? » Anwalt Dr. Hennig

Einspruch Gegen Strafbefehl: Was Muss Ich Tun? » Anwalt Dr. Hennig

Ein versierter Anwalt kann zudem Einsicht in die vollständigen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft nehmen und dann prüfen, ob die vorhandenen Beweise überhaupt für eine Verurteilung ausgereicht hätten, oder ob nicht vielmehr in einem ordentlichen Gerichtsverfahren auch ein Freispruch zu erreichen ist. Dann entstünden nicht einmal Kosten. In vielen Fällen lässt sich erfahrungsgemäß eine Reduzierung der Strafe oder eine Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a StPO ohne Verurteilung auch auf dem sogenannten "Büroweg" erreichen. Beschraenkter einspruch gegen strafbefehl . Dann bleibt dem Beschuldigten sogar das Gerichtsverfahren erspart. In jedem Fall lohnt es sich einen Strafbefehl von einem Spezialisten überprüfen zu lassen. Und es ist aufgrund der kurzen Einspruchsfrist von nur zwei Wochen Eile geboten! Ein versierter Anwalt wird in der Regel zunächst immer Einspruch einlegen und dann Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft nehmen um das weitere Vorgehen sorgfältig zu prüfen. Unter Umständen kann es ausreichen, den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe der Strafe zu beschränken.

Ist das so richtig?????!!!!! Jein, es macht halt nur Sinn wenn man meint die TS-Höhe wäre falsch berechnet (also Arbeitslosigkeit nicht berücksichtigt). # 6 Antwort vom 8. 2013 | 13:30 Ja, wie schon eingangs gesagt:;-) quote: Letzteres macht nur Sinn, wenn Sie mit der Anzahl einverstanden sind, aber die Höhe falsch berechnet wurde (die ist ja einkommensabhängig) # 7 Antwort vom 8. 2013 | 14:29 Hallo, Danke für die vielen Antworten. Wo wäre die Verhandlung? Beim Amtsgerichts, das den Strafbefehl ausgestellt hat ( mehrere hundert km vom Beschuldigten entfernt am anderen Ende der BRD) oder beim zuständigen Amtsgericht des Beschuldigten in Wohnortnähe? Gibt es Auslagen wie Reisekosten erstattet? # 8 Antwort vom 8. 2013 | 14:34 Wollte es nur nochmal deutlich machen;-) Die Frage des TE klag so als ob er meint ein einfaches "ist mir zu teuer" würde reichen. # 9 Antwort vom 8. 2013 | 14:41 quote: Beim Amtsgerichts, das den Strafbefehl ausgestellt hat ( mehrere hundert km vom Beschuldigten entfernt am anderen Ende der BRD) oder beim zuständigen Amtsgericht des Beschuldigten in Wohnortnähe?