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Die Markträte hatten bereits bei der Genehmigung des Haushalts 2011 signalisiert, dass eine Genehmigung des Haushalts 2012 verweigert würde, wenn die Vereinbarung nicht zustande kommen sollte. Durch den Abschluss der neuen Vereinbarung wurde dies jetzt möglich. Des Weiteren wurde die Kirche für ihre Finanzpolitik durch den Marktrat scharf kritisiert. Erst am 28. Januar 2013 hatte die bischöfliche Finanzkammer den Haushaltsplan 2012 der Gemeindeverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Und dies stieß auf große Verärgerung. Marktrat Wolfgang Löffler (SPD) nannte es ein Unding, "dass schon wieder ein Haushaltplan für den Kindergarten durch die Bischöfliche Finanzkammer Augsburg über ein Jahr zu spät der Gemeinde vorgelegt wurde". "Das ist jedes Jahr das Gleiche", so der Tenor des gesamten Marktrates, "normalerweise müsste jetzt schon die Jahresabrechnung vorliegen". Verwaltung Kindertageseinrichtung - Grundseminar - Bistum Augsburg - Veranstaltungen der Abteilung Fortbildung. Auch die Aufstellung der Finanzen wurde bemängelt, da keine detaillierten Zahlen vorliegen. Die Gesamteinnahmen betragen 377 706 Euro, die Ausgaben liegen in einer Höhe von 423 534 Euro.

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Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG: Kath. Kirchenstiftung St. Martin, Kirchplatz 7, 89423 Gundelfingen Verantwortlich für die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist der Vorstand der Kirchenverwaltung Herrn Stadtparrer Johannes Schaufler. Kontaktdaten: Zentrales Pfarrbüro der Katholischen Pfarrkirchenstiftung Kirchplatz 7 89423 Gundelfingen Telefon: 09073 997802-6 Telefax: 09073 997802-9 E-Mail: Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Absatz 2 MStV: Kindertagesstätte St Martin Stefanie Hanl Auf der Insel 8 Telefon: 09073 7688 Telefax: 09073 9210536 Zuständige kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde: Diözese Augsburg Bischöfliche Finanzkammer Fronhof 4 86152 Augsburg Telefon: 0821 3166-0 Urheberrecht Sämtliche auf veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich oder durch sonstige Rechte geschützt. Bischöfliche Finanzkammer Diözese Augsburg Tagungshaus. Die Nutzungsrechte steht der aufgeführten Kath. Pfarrkirchenstiftung, den Gruppen, Organisationen und Initiativen der Pfarrkirchenstiftung oder ihren Lizenzgebern zu. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung sind Nutzungen der Inhalte insgesamt oder in Teilen unzulässig.

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Dazu zählen: Ordentlicher Haushalt, Jahresrechnung des Buchungskreises Kindertageseinrichtung der betreffenden Kirchenstiftungen. Arbeitsverträge des pädagogischen, hauswirtschaftlichen, technischen Verwaltungs- und sonstigen Personals in den Kindertageseinrichtungen. Sonstige Verträge in den Kindertageseinrichtungen. Außerordentlicher Haushalt der Kindertageseinrichtungen. Betriebsvereinbarungen, Nutzungsvereinbarungen etc. für Kindertageseinrichtungen. Bischöfliche finanzkammer augsburg kindertagesstätten niedersachsen. Kreditverträge für Kindertageseinrichtungen, Amtshilfevereinbarungen. Im Rahmen der Prüfung sowie Erteilung der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung von Arbeitsverträgen nach Bst. 2) sind betreffende Anstellungs- und Qualifikationsschlüssel sowie die einschlägigen Rechtsnormen, aber auch etwaige Refinanzierungen zu beachten. 2. Beistandsleistungen Alle Beistandsleistungen im Überblick: Hilfestellung bei Aufgaben im Rahmen der Betriebsführung. Beratung von Trägern, Leitungen, Kommunen und Teams. Hilfestellung bei Bauaufgaben von Kitas. Personalentwicklung und –Verwaltung.

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3 Steuern Postanschrift: Büro: Postfach 11 03 49, 86028 Augsburg Hafnerberg 2, 86152 Augsburg Abteilungen: Abteilung I - Wirtschaftliche Angelegenheiten Abteilungsleitung: Stefan Klaiber, Stv. Finanzdirektor Telefon: 0821 3166-7100 Postanschrift: Büro: Postfach 11 03 49, 86028 Augsburg Hafnerberg 2, 86152 Augsburg Abteilung II - Rechtsangelegenheiten (Privates und öffentliches Recht) Abteilungsleitung: Dr. -Rechtsdirektor Stv.

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Interessenvertretung, Spitzenverbandfunktion Fachliche Vertretung in Gremien zu den Themen Inklusion, Kinder in den ersten drei Lebensjahren, Schulkinder, Kinder aus Flüchtlingsfamilien Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Pastoral in Kindertageseinrichtungen des Seelsorgeamtes der Diözese Augsburg Zusammenarbeit und Austausch mit der Bischöflichen Finanzkammer und dem Zentrum Kindertageseinrichtungen der Diözese Augsburg Zusammenarbeit mit dem Referat für Bildung und Entwicklung des Caritasverbandes für die Diözese Augsburg e. V. Leitfaden zur Erstellung institutioneller Schutzkonzepte in Kitas der Diözese Augsburg Der Schutz und der achtsame Umgang mit Kindern ist eine der zentralen Aufgaben des Personals in Kindertageseinrichtungen. Jede Kindertageseinrichtung hat daher gem. Kindertagesstätten. §45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII sowie auf Grundlage der Präventionsordnung im Bistum Augsburg über ein (Gewalt-) Schutzkonzept zu verfügen. Darin wird ausgeführt, wie die Kita als sicherer Ort für Kinder gestaltet ist und wie Kinder präventiv vor Kindeswohlgefährdungen geschützt werden.

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