Führerschein Wien 1030

Fahrschulen in deiner Nähe entgeltliche Einschaltung von Premium-Partner Fahrschule Karlsplatz Karlsplatz 2, 1010 Wien 01/505 01 25 Inhaber: Oliver Bennier Führerscheinklassen A1/A2/A: Motorrad • B: PKW • B: PKW – L17 • B: PKW – Dual • BE: Anhänger Suchergebnisse Fahrschule Grand Ungargasse 71, 1030 Wien Fahrschule Führerschein NOW Erdberg Fahrschule Rainer Gasometer City Guglgasse 12, Top A 37b und Top 37c (Gasometer), 1110 Wien Fahrschule Rainer Wiedner Hauptstraße 48, 1040 Wien

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Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein (6 Stunden) vermittelt die lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Ort eines Verkehrsunfalles. Der Besuch ist für alle FührerscheinwerberInnen gemäß Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV) verpflichtend! Die Kursbesuchsbestätigung dient zur Vorlage beim zuständigen Verkehrsamt, respektive der Fahrschule. Im Kurspreis enthalten ist eine prägnant gefasste Erste Hilfe-Fibel, Achtung: Mindestalter beträgt 15 Jahre! Alle Termine direkt anzeigen - hier klicken Häufig gestellte Fragen zum Kursformat Welchen Erste-Hilfe-Kurs benötige ich für meinen Führerschein? Antwort: Für die Führerscheinklassen A, B, C, F, Taxi und Fiaker benötigen Sie den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein im Ausmaß von 6 Stunden (siehe auch Führerschein Durchführungsverordnung). Anmerkung: Für die Führerscheinklasse D benötigen Sie den Erste-Hilfe-Kurs im Ausmaß von 16 Stunden! Hier klicken um den Kurs zu buchen Wann finden die Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein statt?

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Termin zur verkehrsmedizinischen Schulung zur/m sachverständigen Ärztin/sachverständigen Arzt entsprechend dem Führerscheingesetz (FSG Grundkurs): 21. Mai 2022 und 22. Mai 2022 - AUSGEBUCHT! Kurskosten: EUR 300, - Der Antrag auf Bestellung (oder Wiederbestellung) kann über das Online-Formular oder formlos schriftlich, persönlich, am Postweg, per Fax oder mittels E-Mail eingebracht werden. Folgende Belege müssen dem Antrag beigelegt werden: Auszug der aktuellen Eintragung in der Liste der Ärztekammer Nachweis der Physikatsprüfung oder einer verkehrsmedizinischen Schulung Online Formular: Bestellung/Wiederbestellung von Führerscheinärztinnen und Führerscheinärzten - Antrag Die Bearbeitungszeit ist je nach Antrag unterschiedlich und beträgt zirka ein Monat. Kosten und Zahlung EUR 145 Verwaltungsabgabe EUR 14, 30 Antragsgebühr EUR 3, 90 pro Beilage (maximal EUR 21, 80) Die Gebühren können mittels Überweisung ("Zahlungsinformation" im Bescheid) bezahlt werden. Zuständige Stelle Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65) 1030 Wien, Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18) Telefon: +43 1 79514-38361 Fax: +43 1 79514-99-38319 E-Mail: mmmcG9zdEBtYTY1LndpZW4uZ3YuYXQ= Zusätzliche Informationen Die Ärzteliste liegt in jeder Fahrschule und bei jeder Polizeidienststelle auf und wird auf Wunsch per Post, per Fax oder per E-Mail zugesandt.

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00 - 12. 30 Uhr Donnerstag von 08. 30 Uhr Freitag von 08. 00 Uhr Hinweis Am 24. 12. und 31. hat das Verkehrsamt KEINEN DIENSTBETRIEB. Erreichbarkeit Das Verkehrsamt Wien befindet sich in 1030 Wien, Dietrichgasse 27. Sie erreichen uns mit der U-Bahnlinie U 3, Haltestelle Kardinal Nagl Platz oder mit der Autobuslinie 77 A, Haltestelle Kardinal Nagl Platz. Wenn Sie mit der U3 anreisen benützen Sie den Aufgang Kardinal Nagl Platz. Ein Lift befindet sich jedoch nur beim Aufgang Keinergasse.

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Wird die praktische Fahrprüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt, wird auch der Führerschein auf entsprechende Kraftfahrzeuge eingeschränkt. Bei Führerscheinen aus folgenden Staaten ist keine praktische Fahrprüfung erforderlich: Für alle Klassen Für die Klasse B Andorra Australien Gibraltar Bosnien - Herzegowina Guernsey Hongkong Insel Man Israel Japan Kanada Jersey Neuseeland Monaco Nordmazedonien Montenegro Republik Südafrika San Marino Republik Korea (wenn nach 1. 1997 erteilt) Schweiz Vereinigte Arabische Emirate Serbien Vereinigte Staaten von Amerika Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Gem. § 8 Führerscheingesetz (FSG) müssen Führerscheinwerber und Führerscheinwerberinnen ein ärztliches Gutachten vorlegen, das bestätigt, dass sie zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Dieses Gutachten muss von einer sachverständigen Ärztin/einem sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin gem. § 34 FSG erstellt werden. Voraussetzungen für eine Bestellung zur sachverständigen Ärztin/zum sachverständigen Arzt gem. § 34 FSG sind: Ärztin bzw. Arzt der Allgemeinmedizin Vertrauenswürdigkeit Aufrechte Lenkberechtigung der Klasse B Absolvierung der Schulung zu sachverständigen Ärztin bzw. zum sachverständigen Arzt oder Physikatsprüfung (Achtung Wohnsitzärztinnen und Wohnsitzärzte können nicht als sachverständige Ärzte gem. § 34 FSG bestellt werden) Hinweis: Jede sachverständige Ärztin/jeder sachverständige Arzt hat sich vor Beginn der Untersuchung von der Identität des zu Untersuchenden zu überzeugen. Der sachverständige Arzt/die sachverständige Ärztin darf keine Person untersuchen, die er/sie, ausgenommen im Vertretungsfall, in den letzten fünf Jahren vor der Untersuchung regelmäßig betreut hat (§ 22 Abs. 3 FSG-GV).