Ansprechpartner - Energienetze Offenbach Gmbh (Eno)
Herzlich willkommen! Energienetze Offenbach In Sachen Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme ist die Region Offenbach bestens vernetzt. Dass dies so ist und dass es so bleibt, dafür sorgt seit dem 1. Juni 2016 die Energienetze Offenbach GmbH (ENO). Erfahren Sie auf den folgenden Seiten mehr über unser Unternehmen.
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2. Begrenzung der § 19 StromNEV-Umlage - Meldepflicht Die Rechtsgrundlage leitet sich aus § 19 Abs. 2 Sätze 15f StromNEV ab. Kontakt - Energienetze Offenbach GmbH (ENO). Für die § 19 StromNEV-Umlage gilt die Regelungen zur Begrenzung für die Letztverbrauchergruppen B und C nach dem KWKG 2016. Dort heißt es: "Letztverbraucher, die die Begünstigung […] in Anspruch nehmen wollen, müssen dem zuständigen Netzbetreiber bis zum 31. März des auf die Begünstigung folgenden Jahres den im vorangegangenen Kalenderjahr aus dem Netz bezogenen und selbstverbrauchten Strom […] melden. Unternehmen der Letztverbrauchergruppe C haben zusätzlich weiterhin die Pflicht zur Vorlage eines Wirtschaftsprüfertestates nach § 30 Abs. 1 Nr. 5 KWKG 2016 (Bestätigung der Eigenschaft als Unternehmen des produzierenden Gewerbes, dessen Stromkosten für selbstverbrauchten Strom im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr 4 Prozent des Umsatzes im Sinne von § 277 HGB überstiegen haben).