Br-Forum: Außerordentliche Br Sitzung | W.A.F.

In jedem Fall gilt: Die Einberufung einer Betriebsratssitzung und deren Termin / Zeitpunkt (regelmäßig oder spontan) muss beim Arbeitgeber weder beantragt werden, noch darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Durchführung einer Sitzung verbieten oder einzelne Betriebsratsmitglieder an der Teilnahme hindern! Allenfalls könnte der Arbeitgeber vom Arbeitsgericht überprüfen lassen, ob der Betriebsrat bei seinen Entscheidungen die betrieblichen Notwendigkeiten vielleicht nicht ausreichend berücksichtigt hat. Ein Beispielschreiben, mit dem der Arbeitgeber über wöchentlich stattfindende Betriebsratssitzungen informiert werden kann, findet sich hier. Zuweilen müssen auch zusätzliche Sitzungen recht kurzfristig einberufen werden. Diese außerordentlichen Sitzungen sind zum Beispiel dann notwendig, wenn es Fristen zu beachten gibt (z. Betriebsrat ausserordentliche sitzung. der Arbeitgeber beabsichtigt eine fristlose Kündigung; der Betriebsrat hat dann nur drei Tage Zeit, um Bedenken zu äußern). Ein Beispielschreiben für die Information des Arbeitgebers über eine außerordentliche Betriebsratssitzung findet sich hier.

  1. Betriebsratssitzungen - Was es zu beachten gibt!
  2. Wirksamer Betriebsratsbeschluss - AfA Seminare

Betriebsratssitzungen - Was Es Zu Beachten Gibt!

Präsenzsitzungen sollten die Regel bleiben. Keinesfalls darf der Arbeitgeber den Betriebsrat nötigen, auf digitale Sitzungen umzuschwenken (etwa weil das kostengünstiger ist). Diese neue Regelung hat zur Folge, dass wirksame Beschlüsse im Gremium neuerdings eben auch in digitalen Sitzungen beschlossen werden können. Zurück zu Basiswissen Betriebsratsarbeit

Wirksamer Betriebsratsbeschluss - Afa Seminare

Der Betriebsratsvorsitzende beruft die regulären Sitzungen des Betriebsrats nach § 29 Abs. 2 BetrVG ein. Dazu hat er nach § 29 Abs. 3 den Gegenstand der Beratung auf einer Tagesordnung zu benennen und alle Betriebsratsmitglieder hierzu zu laden. Ist ein Betriebsratsmitglied an der Sitzungsteilnahme verhindert, so hat es den Vorsitzenden über die Gründe nach § 29 Abs. 2 Satz BetrVG unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Vorsitzende muss Ersatzmitglieder zur Sitzung des Betriebsrats laden. Über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte wird sodann beraten und ggf. Beschluss gefasst. Über den gesamten Sitzungsverlauf hat der gewählte Schriftführer nach § 34 Abs. 1 BetrVG ein Sitzungsprotokoll anzufertigen. Wie oft finden die regulären Sitzungen des Betriebsrats statt? Den Zeitpunkt der regulären Sitzungen des Betriebsrats kann der Vorsitzende nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung des Arbeitsanfalls anberaumen. Betriebsratssitzungen - Was es zu beachten gibt!. Hierbei sollte die durch eine Geschäftsordnung (§ 36 BetrVG) regelmäßig vorgeschriebene Anzahl von einer Sitzung pro Monat nicht unterschritten werden.

Ladung von Ersatzmitgliedern Erfährt der Wahlvorstand, dass ein ordentliches Betriebsratsmitglieds verhindert ist, muss er das gemäß dem Wahlergebnis zuständige Ersatzmitglied einladen ( § 25 Abs. 1 BetrVG). Dabei ist immer die Geschlechterquote zu berücksichtigen. Teilnahmeberechtig ist außerdem der Vorsitzende des Wahlvorstands. Wirksamer Betriebsratsbeschluss - AfA Seminare. Die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes dürfen grundsätzlich nicht teilnehmen. Nur falls der Vorsitzende des Wahlvorstands verhindert ist, entsendet der Wahlvorstand ein anderes Mitglied in die konstituierende Sitzung. Nicht teilnahmeberechtigt sind außerdem die Mitglieder der zuvor bestehenden Schwerbehindertenvertretungen und der zuvor bestehenden Jugend- und Auszubildendenvertretung, sowie der Arbeitgeber oder Gewerkschaftsbeauftragte. Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung Bis spätestens eine Woche nach dem Wahltag muss zur konstituierenden Sitzung eingeladen werden. Der Termin der Sitzung kann auch später sein. Das ist insbesondere sinnvoll, wenn der bisherige Betriebsrat noch im Amt ist und seine Amtszeit zu einem späteren Zeitpunkt endet.