Statistischer Erhebungsbogen Erläuterung

Man muss von Fall zu Fall entscheiden, welchem der Aspekte im jeweiligen Zusammenhang der Vorrang gebührt.

Erhebungen

Die Hochbaustatistik wird für alle genehmigungs-, anzeige- und zustimmungspflichtigen sowie genehmigungsfreien Bauvorhaben durchgeführt. Sie liefert Ergebnisse über die Struktur, den Umfang und die Entwicklung der Bautätigkeit sowohl auf Bundes- und Landesebene als auch in tieferer regionaler Gliederung. Einerseits ist sie somit ein wichtiger Frühindikator für die Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung im Bausektor, zum anderen stellt sie Planungsdaten für Wirtschaft, Forschung und Gebietskörperschaften bereit. Aus den Ergebnissen der Baufertigstellungsstatistik sowie der Abgangsstatistik wird auf der Basis der jeweils letzten Gebäude- und Wohnungszählung der Bestand an Wohnungen und Wohngebäuden fortgeschrieben. Auskunftspflicht Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 6 HBauStatG i. V. mit § 15 BStatG. Erhebungen. Hiernach sind die Bauaufsichtsbehörden sowie für die Angaben nach § 3 Abs. 1 bis 3 HBauStatG auch die Bauherren und die mit der Baubetreuung Beauftragten, für die Angaben nach § 3 Abs. 3 HBauStatG auch die Gemeinden und Gemeindeverbände zur Auskunft verpflichtet.

Schreibt man die Untersuchungsergebnisse in der Reihenfolge ihrer Ermittlung (ansonsten aber ungeordnet) auf, so erhält man eine Urliste. Diese Urliste kann nun für die spätere Verwendung weiter aufbereitet werden, indem man die Daten durch einen Strichliste sortiert und daran tabellarisch oder grafische Darstellungen anschließt. Die Strichliste gibt die Anzahl der Mess- oder Beobachtungswerte an, mit der jede Merkmalsausprägung in der Grundgesamtheit oder einer Stichprobe hieraus auftritt. Definition: Eine aus einer Grundgesamtheit (im Allgemeinen zufällig – auf "gut Glück") ausgewählte endliche Teilmenge heißt Stichprobe. Eine Stichprobe gilt als repräsentativ, wenn sie annähernd so wie die Grundgesamtheit zusammengesetzt ist (also die für die Untersuchung wesentlichen Merkmale der Grundgesamtheit möglichst genau widerspiegelt) und wenn der Stichprobenumfang n hinreichend groß ist. Um verschiedene Messreihen zum gleichen Merkmal auch bei unterschiedlicher Anzahl von Messwerten gut miteinander vergleichen zu können, wird die sich auf der absoluten Häufigkeit des Auftretens einer Merkmalsausprägung gründende relative Häufigkeit verwendet.