Vorladung Der Polizei – Muss Ich Darauf Reagieren? – Rechtsanwälte Bandmann &Amp; Kollegen | Hoyerswerda | Cottbus

Rechtsanwalt Dr. Hennig: "Vor allem bei unschuldigen Mandanten erlebe ich häufig den Drang, den Sachverhalt aufklären zu wollen. Dies sollten Sie nicht auf eigene Faust bei der Polizei im Rahmen einer Vorladung tun. Oftmals ergibt sich aus der Ermittlungsakte gar kein hinreichender Tatverdacht, sodass das Verfahren mit einem schriftlichen Antrag zur Einstellung gebracht werden kann – und das ohne jede Einlassung! " Häufige Frage: "Sollte ich immer zu einer Vorladung als Zeuge erscheinen? " Auch wenn Sie nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge geladen sind, sollten Sie Ihre Bereitschaft zu Aussage davon abhängig machen, ob Sie dies überhaupt möchten. Es gibt kein Gesetz der Welt, das Sie zwingt, der Polizei bei der Aufklärung von Straftaten zu helfen. Lediglich gegenüber der Staatsanwaltschaft (bzw. Polizei vorladung als betroffener in 2020. seit der neuesten Strafrechtsreform auch der Polizei, wenn die Vernehmung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt) oder einem Gericht müssen Sie als Zeuge grundsätzlich Angaben machen. Doch auch hier greifen teilweise Zeugnisverweigerungsrechte: Nicht zur Aussage gezwungen werden können etwa bestimmte Verwandte des Beschuldigten (§ 52 StPO) oder Personen, die sich mit einer Aussage selbst belasten müssten (§ 55 StPO).

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Wenn man nichts aussagt, würde man ja indirekt alles einräumen. rechtliche Empfehlung 1) keine Aussagepflicht Hierzu ist anzumerken, dass keine Pflicht besteht, als Beschuldigter bei einer Vernehmung Angaben zu machen oder der Vernehmung nachzukommen. Es darf niemand zu einer Aussage gezwungen werden, weder kann er abgeholt werden, noch darf Druck auf ihn ausgeübt oder er etwa gefoltert werden. Der Gesetzgeber verpflichtet die Polizei und Staatsanwaltschaft sogar zu der Belehrung, dass keine Angaben gemacht werden müssen. In der Praxis erfolgt diese aber oftmals erst während der Aussage oder wird sogar ganz weggelassen. 2) keine Angaben machen Die erste Empfehlung von uns als Strafverteidigern ist daher, erst einmal keine Angaben zur Sache zu machen. Verhalten als Betroffener im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren. Dies betrifft auch Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen, dem Beruf, Ihrem Arbeitsplatz und insbesondere Ihrem Einkommen. Im Einzelfall kann dies aber dazu führen, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft entlastende Momente nicht ermitteln kann bzw. schlichtweg nicht kennt.

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Vorladung der Polizei – muss ich darauf reagieren? Egal ob Sie ggf. einen Unfall oder Verkehrsunfall verursacht haben, Ihnen ein Diebstahl, ein Raub oder eine Körperverletzung usw. vorgeworfen wird, Sie werden regelmäßig angeschrieben, erhalten eine Vorladung der Polizei und werden aufgefordert, sich zu einem bestimmten Termin bei der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung einzufinden. Bei Verkehrsunfällen wird Ihnen oftmals stattdessen die Möglichkeit gegeben, sich schriftlich zu äußern. falsche Vorstellungen bei Betroffenen In der Praxis müssen wir als Strafverteidiger in Cottbus oder Hoyerswerda immer wieder feststellen, dass es hier sehr viele falsche Vorstellungen bei Beschuldigten bzw. Betroffenen zu einer Vorladung der Polizei gibt. Bei einer Vorladung als Betroffene, bin ich dann gleichzeitig auch Beschuldigte? (Polizei). Viele meinen, dass sie verpflichtet sind, Angaben zu machen bzw. anderenfalls alles noch viel schlimmer wird. Sie befürchten, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft sie abholt und quasi zu einer Aussage zwingt. Andere meinen wieder, dass ihnen nichts passiert kann, weil die Sache doch ganz anders war, die Einschaltung eines Anwaltes könne man sich sparen und im Übrigen sei man ja unschuldig und bräuchte bereits deshalb keinen Rechtsanwalt.

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Im Laufe ihres Lebens erhalten viele Menschen eine polizeiliche Vorladung: Schuldige wie Unschuldige. Die Polizei ist in diesen Situationen jedoch gerade nicht ihr "Freund und Helfer". Vielmehr ist sowohl bei einer Beschuldigten- wie auch bei einer Zeugenvorladung höchste Vorsicht geboten. Gerade im Falle einer Vorladung als Beschuldiger von der Polizei entscheidet sich oftmals der gesamte weitere Verlauf des Ermittlungsverfahrens. Unabhängig von Schuld oder Unschuld kann jeder in diese Situation kommen und sollte für diesen Fall seine Rechte kennen. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Hennig: "Einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei müssen – und sollten – Sie niemals Folge leisten. " Entgegen der landläufigen Meinung ist niemand – ob Beschuldigter oder Zeuge – verpflichtet, einer Vorladung von der Polizei Folge zu leisten. Diese Pflicht existiert nur im Falle der Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder einer gerichtlichen Ladung. Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei – was soll ich tun?. Der Begriff "polizeiliche Einladung" wäre angesichts dessen passender.

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Nahezu jeder kann im Alltag plötzlich ein Anhörungsschreiben wegen einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit, zum Beispiel wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr, oder durchaus auch einmal eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens erhalten. Grundsätzlich gilt dann, zunächst in Ruhe zu überlegen, ob der getätigte Vorwurf zutreffen kann oder nicht. Nicht selten kann es zu Anschuldigungen kommen, die sich sodann im Verfahren als haltlos erweisen. Wichtig ist es, zu beachten, dass es sowohl dem Betroffenen im Ordnungswidrigkeitsverfahren, als auch dem Beschuldigten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nach dem Gesetz freisteht, sich zur Sache zu äußern oder nicht. Polizei vorladung als betroffener 2019. Dass vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht wird, kann grundsätzlich nicht gegen den Betroffenen oder Beschuldigten verwendet werden. Für eine effektive Verteidigung ist es sinnvoll, von dem gesetzlichen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und zunächst über einen versierten Rechtsanwalt Akteneinsicht zu beantragen.

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Nichtsdestotrotz halten die ermittelnden Beamten gerne den Eindruck aufrecht, man müsse zum besagten Termin zur Vorladung bei der Polizei erscheinen: Die Floskel "wenn Sie uns nichts sagen möchten, können wir Sie auch einfach vorladen! " findet sich nicht nur in Krimifilmen, sondern leider auch im Polizeialltag wieder. Begünstigt wird dieser Irrglaube insbesondere durch den in Vorladungen üblichen Passus: "Im Verhinderungsfalle bitte ich um rechtzeitige Mitteilung unter Angabe des Verhinderungsgrundes. " Die rechtzeitige Absage der Vorladung bei der Polizei mag zwar höflich sein – verpflichtet ist der Beschuldigte hierzu jedoch nicht. Noch weniger ist jemand gegenüber der Polizei Rechenschaft bezüglich des Verhinderungsgrundes schuldig – im Zweifel darf gerne darauf verwiesen werden, dass Sie nicht zu einer Aussage im Rahmen einer Vorladung bereit sind und Sie dies nicht begründen möchten und müssen. Polizei vorladung als betroffener 1. Am besten ist es vor Akteneinsicht, die nur durch einen Rechtsanwalt möglich ist, gar nicht mit der Polizei zu kommunizieren.

Dies würde dann üblicherweise zu einer Anklage führen und müsste dann der Angeklagte diese entlastenden Argumente bzw. Indizien im Gerichtsverfahren einführen. Dies ist mit einer zusätzlichen psychischen Belastung und auch Kosten verbunden. Daher kann auch dies nicht die optimale Lösung sein. 3) Akteneinsicht nehmen Unsere Empfehlung ist daher, bereits in einem frühen Verfahrensstadium durch den Verteidiger Akteneinsicht (z. B. bei der Staatsanwaltschaft Cottbus) zu nehmen und auf dieser Basis mit dem Mandanten vor Ort in Cottbus oder Hoyerswerda, notfalls telefonisch den Sachverhalt zu erörtern (nicht per Email o. ä. unsichere Wege). Es bietet sich an, entlastende Momente bereits jetzt vorzutragen und auf Schwächen im Beschuldigtenvorwurf, z. auf Widersprüche der Zeugen oder entlastende Indizien hinzuweisen, Gegenzeugen zu prüfen und ggf. zu benennen. Ggf. kann hierdurch bereits erreicht werden, dass das Verfahren gar nicht bis zu einer Anklage kommt, sondern bereits vorher eingestellt wird.