Kinder Und Jugenderholung De

Darrin Klimek / DigitalVision Raus aus der Stadt und ab in die Natur oder in andere Länder: Alle Berliner Familien können ihren Kindern und Jugendlichen für wenig Geld oder ermäßigt spannende Ferienwochen ermöglichen. Stadtranderholung für Schulkinder Viele Angebote werden von den Bezirken finanziert und organisiert. Die meisten Angebote richten sich an Schulkinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Die Stadtranderholung oder die Kinder- und Jugenderholung bietet Spiel, Spaß und Sport in den Sommerferien. Informationen dazu sowie die Anmeldetermine finden sich in den Bürgerämtern, Stadtbibliotheken oder beim Jugendamt des Wohnbezirks. Oft gibt es ermäßigte Teilnahmegebühren für Familien, die Sozialleistungen erhalten. Feriencamps und Reisen Die Jugendverbände im Landesjugendring Berlin bieten ebenfalls zahlreiche Sommerferienangebote für Berliner Kinder und Jugendliche an. Bei den Jugendverbänden, die im Berliner Landesjugendring zusammengeschlossen sind, gibt es Freizeiten, Reisen, Camps und Aktivitäten, bei denen besonders den Interessen an Natur, Sport oder sozialem Miteinander nachgegangen werden kann.
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Dann hier noch einmal alle Informationen in Kürze. Titel: Tagesausflug in den Europa Park Termin: Samstag, der 10. 2022 Zielgruppe: Kinder und Jugendliche im Alter von 12-17 Jahren Ort: Europa Park Rust Kosten: 99, 00 €* Leistungen: -Eintritt in den Europa Park -Hin- und Rückfahrt in einem komfortablen Reisebus Anmeldeschluss: 01. 07. 2022 * Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine Pauschale von 10%, die für allgemeine Verwaltungsarbeit berechnet wird. Du bist zwischen sechs und zehn Jahren alt und wolltest schon immer mal das Leben auf einem Bauernhof kennenlernen? Dann ist unser Wochenende auf dem Bauernhof der Familie Maas in Vernum genau das Richtige für dich! Sei dabei und erlebe mit uns ein aufregendes Wochenende auf einem naturverbundenen Bauernhof! Ein weiteres Highlight wird unser Nachtlager direkt im Heu einer Scheune sein. Das Wochenende bietet dir viel Zeit zum Toben, Klettern und Auspowern. Außerdem werden dir eine Vielzahl von Tieren begegnen: Ponys, Kaninchen, Hühner, Schweine, sowie der hofeigene Hund freuen sich sehr auf Streicheleinheiten von dir.

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In allen Bereichen -mit Ausnahme der Förderung von Freizeitmaßnahmen- wird unabhängig von der berechneten Zuschusssumme maximal ein Zuschuss in Höhe des Fehlbedarfs bewilligt (= Defizitförderung). Zuschüsse werden nur nach der jeweiligen Finanzlage gewährt. Insoweit kann kein Rechtsanspruch geltend gemacht werden, auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die einen Zuschuss rechtfertigen würden. Die Gewährung von Zuschüssen des KJR setzt voraus, dass anderweitige Zuschussmöglichkeiten ausgeschöpft und angegeben werden. Diese sind im Antragsformular anzugeben. 6. Bewilligungsbescheid und Auszahlung der Zuschüsse Dem Antragsteller wird die Bewilligung oder Ablehnung eines Zuschusses durch einen Bescheid mitgeteilt. Der KJR bewilligt den Zuschuss im Rahmen seines Haushalts für das laufende Haushaltsjahr. Nach dem 15. 11. eingehende Anträge werden erst im Folgejahr bezuschusst. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Beendigung der Maßnahme bzw. nach erfolgter Investition und nach vollständiger und fristgerechter Antragstellung.

Für die Vergabe der Zuschüsse, also der Steuergelder, übernimmt der Kreisjugendring die geltenden Prinzipien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und wendet sie auf die gestellten Anträge an. Sorgfältiger Umgang bedeutet sparsamer Umgang mit Haushaltsmitteln bzw. die Begrenzung der Ausgaben auf den unbedingt notwendigen Umfang. Eine Förderung von Maßnahmen/Aktivitäten erfolgt in der Regel nur dann, wenn die Teilnehmer aus mehr als einer Gemeinde sind. Als überörtlich werden nur Maßnahmen anerkannt, bei denen mindestens 10% der Teilnehmer aus anderen kreisangehörigen Gemeinden stammen. Bei Maßnahmen mit Teilnehmern aus nur einer Gemeinde ist die jeweilige Kommune zuständig. Örtliche Maßnahmen können nach Vorlage eines Ablehnungsbescheides der Kommune in der letzten Kreisjugendring-Vorstandssitzung des Jahres berücksichtigt werden. Sollte die Summe der gesamten Anträge die für diesen Zweck im Haushalt eingestellten Mittel übersteigen wird der Zuschuss anteilig ausgezahlt. a. Allgemeine Fördergrundsätze: 1.