Ascheverstreuung – Informationen Zu Ascheverstreuungen

Basel erlaubt Verstreuen von Asche auf dem Rhein – aber nur ohne Urne Der Kanton Basel-Stadt soll künftig das Verstreuen der Asche im Rhein als Bestattung zulassen – aus Umweltschutzgründen aber nur mit offener Asche. So sieht es der Entwurf eines neuen Bestattungsgesetzes vor, den der Regierungsrat dem Grossen Rat zum Beschluss vorlegt. Laut einem Bericht der «bz Basel» vom 2. September ist die Massnahme Teil einer Liberalisierung des 88 Jahre alten Bestattungsgesetzes in Basel-Stadt. Das bisherige Gesetz sieht vor, dass die Asche von Verstorbenen mitsamt Urne beigesetzt werden muss. Die Beisetzung offener Asche ist bisher nur mit einer Sonderbewilligung möglich. Darf man die Asche eines Verstorbenen verstreuen? - Otto Berg Bestattungen Berlin. Künftig sollen nun in Basel die Angehörigen die Asche der Verstorbenen ohne Bewilligung in den Rhein schütten dürfen, wenn sie dies wünschen. Laut der «bz Basel» wird im Entwurf für das neue Gesetz nur noch verlangt, dass die Angehörigen oder das Bestattungsunternehmen die Pietät wahren und Rücksicht auf die Umwelt nehmen. Letzteres hat zur Folge, dass die Asche nur ohne Urne in ein Gewässer eingebracht werden darf.

Darf Man Die Asche Eines Verstorbenen Verstreuen? - Otto Berg Bestattungen Berlin

Das Verstreuen von Asche ist in Deutschland im Grunde genommen verboten. In sehr beschränktem Maße besteht jedoch auch in Deutschland die Option, die Asche eines Verstorbenen zu verstreuen. Allerdings hängt das davon ab, in welchem Bundesland Sie leben. Für Links auf dieser Seite zahlt der Händler ggf. eine Provision, z. B. für mit oder grüner Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos. Asche verstreuen – so ist die Rechtslage in Deutschland Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, die Asche verstorbener Personen zu verstreuen. In Deutschland herrscht die so genannte die Friedhofspflicht, nach der die Bestattung auf einem Friedhof vorgegeben ist. Im Gegensatz zu vielen unserer Nachbarn, wie beispielsweise die Niederlande, Dänemark oder die Schweiz, sind bei uns die Möglichkeiten der Bestattung sehr stark begrenzt. Egal ob Sarg oder Urne, generell gibt es kaum Ausnahmen bezüglich des Friedhofszwangs. In einigen Bundesländern wird inzwischen dem Wunsch nach der Verstreuung der Asche entsprochen.

In Holland gibt es beispielsweise die Regelung, dass die Asche erst einen Monat nach der Einäscherung im Krematorium abgeholt werden darf. Diese durch das niederländische Bestattungsgesetz vorgeschriebene Gedenkzeit soll verhindern, dass die Angehörigen nur wenige Tage nach dem Verlust eines geliebten Menschen dessen Asche verstreuen und diese Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt bereuen.