Ihk Prüfung Fachwirt Für Prevention Und Gesundheitsfoerderung

Unter anderem bekommst du hier tiefgreifendes Wissen zu den Themengebieten Betriebswirtschaftslehre (BWL) und Volkswirtschaftslehre (VWL). Um später stets den Überblick zu behalten, lernst du alles Wichtige zu den Themen Marketing, Controlling, Recht, Finanz- und Personalmanagement. Fachwirt/in für Prävention und Gesundheitsförderung - IHK zu Essen. STAATLICHE ZULASSUNG Die Weiterbildung "Geprüften Fachwirt für Prävention und Gesundheitsförderung IHK" ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht mit den Zulassungsnummern 596016 und596615 staatlich geprüft und zugelassen und steht damit für höchste Qualitätsstandards! Mit dieser Zulassung wird bestätigt, dass die Lehrmaterialien methodisch-didaktisch und fachlich optimal aufbereitet sind, Tutoren und Dozenten über eine geeignete Qualifikation verfügen, Prüfungen dem Niveau des Abschlusses entsprechen und die gesamte Weiterbildung auf den angestrebten Abschluss hinführt. ABLAUF UND INHALTE IM DETAIL Du kannst die Weiterbildung Fachwirt für Gesundheitsförderung und Prävention zu jeder Zeit beginnen.

Fachwirt/In Für Prävention Und Gesundheitsförderung - Ihk Zu Essen

Mit dem qualifizierten Abschluss stehen Ihnen viele Türen offen. Wenn Sie sich für die Ausbildung zum Fachwirt für Prävention und Gesundheitsförderung interessieren, dann bestellen Sie unverbindlich das kostenlose Informationsmaterial der Lehrgangsanbieter. Es enthält alle wichtigen Fakten zum Inhalt und dem Ablauf Ihrer Ausbildung. Das Fernstudium ermöglicht es Ihnen, eine qualifizierte und von der IHK zertifizierte Ausbildung neben Ihrem Beruf zu absolvieren.

(2) Zur Prüfung in der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: die abgelegte Prüfung der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatz 1 Nr. 1 und 2 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fällen. (3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirtes für Prävention und Gesundheitsförderung gemäß § 1 Abs. 2 haben. (4) Abweichend von Absatz 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf anderen Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Folgende Bildungseinrichtungen in alphabetischer Reihenfolgen führen unseren Informationen nach Vorbereitungslehrgänge durch.