Regensburger Fahrdienst- Und Transportgesellschaft (Rtg) - Lebenshilfe Regensburg

Eine Gewinnausschüttung ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn die Gesellschafter ihrerseits gemeinnützig sind. Die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen richtet sich nach den §§ 51 ff. AO, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Die gGmbH unterliegt daneben den Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB). Auf die gemeinnützige Betätigung wird durch die Verwendung des kleinen Buchstabens "g" vor der Bezeichnung GmbH hingewiesen; vielfach wird auch die Langform "gemeinnützige GmbH" verwendet. Damit soll die gGmbH von mit Gewinnerzielungsabsicht agierenden gewerblich tätigen GmbHs unterschieden werden. Die Verwendung der Bezeichnung gGmbH ist seit dem 29. März 2013 zulässig. Durch Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 (BGBl I 556) wurde ein entsprechender § 4 S. 2 in das GmbHG aufgenommen. Die Satzung der gGmbH kann so gestaltet werden, dass eine Änderung des Zwecks nur unter besonderen Bedingungen möglich ist.

Gemeinnützige Fahrdienst Gmbh Bauleiter

HRB 14261: Deutsches Rotes Kreuz Fahrdienst Hofgeismar gemeinnützige GmbH, Hofgeismar, Friedrich-Pfaff-Straße 1, 34369 Hofgeismar. Nicht mehr Geschäftsführer: Maurus, Dirk, Hofgeismar, geb. Bestellt als Geschäftsführer: Dumke, Sebastian, Kassel, geb., einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Deutsches Rotes Kreuz Fahrdienst Hofgeismar gemeinnützige GmbH, Hofgeismar (Friedrich-Pfaff-Straße 1, 34369 Hofgeismar). Nicht mehr Geschäftsführer: Conrad, Georg, Hofgeismar, geb. Bestellt als Geschäftsführer: Maurus, Dirk, Hofgeismar, geb., einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Deutsches Rotes Kreuz Fahrdienst Hofgeismar gemeinnützige GmbH, Hofgeismar (Friedrich-Pfaff-Straße 1, 34369 Hofgeismar). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Buchna/Leichinger/Seeger/Brox: Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 11. Auflage 2015, Erich Fleischer Verlag, Achim, ISBN 978-3-8168-4041-1 Wilhelm Ermgassen: Die gemeinnützige GmbH. Bremen 2006, ISBN 978-3-8324-9354-7. Thomas von Holt, Christian Koch: Gemeinnützige GmbH. Beck'sche Musterverträge. Band 50, 2. Auflage, München 2009, ISBN 978-3-406-58181-6. Claudia Ossola-Haring, Markus Arendt: Die GmbH mit kommunaler Beteiligung und die gemeinnützige GmbH: Handbuch für Geschäftsführer und Gesellschafter. 3. Auflage, Stuttgart u. a. 2009, ISBN 978-3-415-04262-9. Andreas Rohde, Lutz Engelsing: Die gemeinnützige GmbH. Bonn 2006, ISBN 3-936623-21-X. Stephan Schauhoff (Hrsg. ): Handbuch der Gemeinnützigkeit. Verein, Stiftung, GmbH – Recht – Steuern – Personal. Auflage, München 2010, ISBN 978-3-406-59794-7. Stefan Winheller, Petra Oberbeck: Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft. Die Pflichtrücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG als Stolperstein? DStR 11/2009, S. 516 ff. ( PDF; 944 kB) Stefan Winheller: Finanzverwaltung erkennt die gemeinnützige Unternehmergesellschaft an.