Geldwerter Vorteil Studiengebühren

19. 04. 2012 Vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers sind kein Arbeitslohn (geldwerter Vorteil), wenn die Kostenübernahme überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Geldwerter vorteil studiengebuehren. Ein derartiger Fall liegt vor, wenn das Studium als berufliche Fort- und Weiterbildungsleistung des Arbeitgebers anzusehen ist und die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb erhöhen soll. Dies beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Hierzu weist die Finanzverwaltung auf Folgendes hin: Für die Annahme eines ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer Schuldner der Studiengebühren ist. Schuldet der Arbeitnehmer die Studiengebühren, kann ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers nur angenommen werden, insoweit er vorab die Übernahme der zukünftig entstehenden Studiengebühren schriftlich zugesagt hat. Es ist nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber die übernommenen Studiengebühren vom Arbeitnehmer arbeitsvertraglich oder aufgrund einer anderen arbeitsrechtlichen Rechtsgrundlage zurückfordern kann.

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Geschenke: Steuerfrei bis 60 Euro Manche Arbeitgeber machen ihren Mitarbeitern Geschenke zu besonderen Anlässen, etwa zu einem Jubiläum in der Firma, zu Geburtstagen oder besonderen Ereignissen wie einer Hochzeit oder der Geburt eines Kindes. Für Geschenke gibt es ebenfalls eine Freigrenze; sie beträgt 60 Euro. Es muss jedoch einen konkreten beruflichen oder privaten Anlass für ein Geschenk geben, damit es bis zur genannten Grenze steuerfrei ist. Dieser Anlass muss mit der Person des Arbeitnehmers zusammenhängen. Weihnachten wäre somit zum Beispiel kein geeigneter Anlass. Die Freigrenze von 60 Euro gilt pro Anlass; wird sie überschritten, ist das gesamte Geschenk steuerpflichtig. Wann sind Mitarbeiterrabatte steuerfrei? Arbeitnehmer können bei ihrem Arbeitgeber oft vergünstigt einkaufen, indem sie Personalrabatte nutzen. Bis zu einem gewissen Wert ist das steuerfrei. Studiengebühren geldwerter vorteil. Der Freibetrag für Personalrabatte liegt gegenwärtig bei 1. 080 Euro pro Jahr. Als Wert eines solchen geldwerten Vorteils gelten 96 Prozent des ortsüblichen Endpreises inklusive Mehrwertsteuer.

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Das ist eine nicht ganz triviale Frage, deren Beantwortung schnell in den Bereich der Steuerberatung geht, vor dem wir uns hier hüten. Tendenziell lohnt sich eine Gehaltserhöhung über den geldwerten Vorteil immer, denn es ist ja eine echte Gehaltserhöhung, denn Du selbst musst die Gebühren nicht mehr bezahlen und hast deshalb mehr Geld monatlich. Natürlich kannst Du Kosten, die Dein Arbeitgeber gezahlt hat, nicht selbst noch einmal von der Steuer absetzen. D. h. bisher hast Du Gehalt - (Gehalt * Steuersatz) - Studiengebühr + (Studiengebühr * Steuersatz) Bei der in Rede stehenden Regelung hättest Du Gehalt - (Gehalt * Steuersatz) - (Studiengebühr * Steuersatz) Im Ergebnis steht also die Steuerrückzahlung als alter Vorteil der Versteuerung der fiktiven Gehaltserhöhung gegenüber. Seminar: Geldwerte Vorteile Spezialwissen - Haufe Akademie. Da wir aber in Deutschland keine Steuern von über 50% haben, ist die Frage steuerlich leicht zu beantworten, der geldwerte Vorteil ist immer günstiger. Nun wirst Du aber aller Wahrscheinlichkeit nach sozialversicherungspflichtig sein und hier wird es haarig, denn was steuerpflichtig ist, ist grundsätzlich auch sozialversicherungspflichtig.

Vorausgesetzt natürlich, die Konditionen werden wie unter fremden Dritten üblich vereinbart und auch tatsächlich umgesetzt. Selbst wenn der Fiskus von einem geldwerten Vorteil ausgeht, bleibt eine Hintertür: Der Arbeitnehmer kann die Kosten des berufsbegleitenden Studiums in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen und sich so die Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil vom Finanzamt "wiederholen". Die Autorin ist Steuerberaterin und Partner der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.