Fahrplan Für Oberhausen - Bus Sb90 (Falkestr., Oberhausen (Rheinland)) - Haltestelle Bf. Westseite – Kassendifferenz Selbst Ausgleichen

Fahrplan für Oberhausen - Bus SB90 (Falkestr., Oberhausen (Rheinland)) - Haltestelle Bf. Westseite Linie Bus SB90 (Falkestr., Oberhausen) Fahrplan an der Bushaltestelle in Oberhausen Bf. Westseite. Ihre persönliche Fahrpläne von Haus zu Haus. Finden Sie Fahrplaninformationen für Ihre Reise. Werktag: 18:02

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Alstadener Str. Flockenfeld Rehmer Alsterfeld Zeche Alstaden Bus 129 - Fröbelplatz, Oberhausen (Rheinland) Bus 129 - Rhein-Ruhr-Zentrum, Mülheim an der Ruhr Blockstr. Fröbelplatz Weitere einblenden

Buslinie SB98 in Oberhausen Streckenverlauf Sterkrade Bf.

Wenn ein Marktleiter dich als "Aushilfe" an die Kasse lässt, ist das ausschließlich SEIN Risiko. Oder wurde mit dir eine extra-Zahlung zum Mankoausgleich vereinbart? Lass dich darauf nicht ein. Dann bist du zwar den Job los, aber dort willst du dann sowieso nicht mehr bleiben.

Musste Kassendifferenz Selbst Bar Ausgleichen? (Recht, Supermarkt, Aushilfsjob)

Wird da unter meinem Account Mist gebaut, muss ich auch dafür die Verantwortung übernehmen. Und wenn ich die technischen Sicherungsmöglichkeiten (hier Abmeldung vom System) nicht nutze, finde ich das schon ein wenig fahrlässig. Inwieweit sich das bei den McDreck-Kassen analog dazu übernehmen lässt, weiß ich nicht. Funktioniert aber anscheinend ähnlich, dass bestimmte Abrechnungszeiträume einem Benutzer zugeordnet werden können. Original von Woki Achso... Wie? Du bescheißt die armen kleinen Kinder, die sich vom mühsam Ersparten mal ein Eis kaufen? :rolleyes: Langsam, langsam Woki. Beschissen, wenn dann wurde da nur Einer! Kassendifferenz - Arbeitsrecht - frag-einen-anwalt.de. Das Hauptproblem war mehr die Bedienung der Kasse. Ich war mir manchmal nicht sicher ob die Kasse jetzt den eingegebenen Betrag "geschluckt" hat oder nicht. So hatte ich nach Gefühl mal zwischendurch gar nix eingegeben und den Betrag so in die Kasse geschmissen. Seiten: [ 1] Nach oben

Kassendifferenz: Wer Zahlt? - So Vermeiden Sie Im Job Fehlbeträge In Der Kasse

# 5 Antwort vom 2. 2005 | 14:33 die Vereinbarung, dass Du Kassendifferenzen ausgleichen musst, auch wenn Du sie nicht verschuldet hast, ohne die Zahlung eines monatlichen Mankogeldes ist unwirksam. # 6 Antwort vom 3. 2005 | 02:42 Von Status: Praktikant (537 Beiträge, 177x hilfreich) Mal vom rechtlichen Standpunkt abgesehen: Wird die Kasse korrekt und pünktlich abgerechnet, kann jederzeit nachvollzogen werden, wann und bei wem welcher Fehlbetrag aufgetaucht ist. Komisches Unternehmen, wo Du arbeitest.... Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit. Musste Kassendifferenz selbst bar ausgleichen? (Recht, Supermarkt, aushilfsjob). Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche mit Empfehlung Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

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Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht vor, dass Sie etwas ohne Rechtsgrund Erlangtes zurückgeben müssen (§ 812 BGB). Auf das zu viel ausgezahlte Wechselgeld haben Sie keinen Anspruch. Bemerkt der Kassierer also seinen Fehler, müssen Sie auf seine Bitte hin das zu viel gezahlte Wechselgeld herausgeben. In der Praxis kommt es dabei natürlich zu Beweisproblemen. Doch aus moralischer Sicht sollten Sie der Ehrlichkeit Vorrang geben. Fällt Ihnen der Fehler auf, ist es nur recht und billig, darauf hinzuweisen. Schließlich wissen Sie nicht, welche vertraglichen Regelungen der Ladeninhaber mit seinen Mitarbeitern getroffen hat. Kassendifferenz: wer zahlt? - So vermeiden Sie im Job Fehlbeträge in der Kasse. Und auch Sie selbst profitieren. Denn als ehrlicher Kunde sind Sie auch künftig im Geschäft stets willkommen.

Rechtsfrage des Tages: Wer kennt das nicht: Im Eifer des Gefechts gibt der Kassierer zu viel Wechselgeld heraus. Muss er den Fehlbestand ausgleichen? Antwort: Sicher ist es auch Ihnen schon einmal passiert: Sie bezahlen mit einem 10-Euro-Schein und der Kassierer gibt auf 20 € heraus. Oder die freundliche Kellnerin vergisst, den zweiten Kaffee zu berechnen. Bemerken Sie den Irrtum rechtzeitig, ist es nur fair, darauf hinzuweisen. Aber manchmal fällt es erst hinterher auf. Zu Hause wundern Sie sich dann, dass Sie nach dem Einkauf mehr Geld im Portemonnaie haben als zuvor. Aber wer haftet für den Fehlbestand in der Kasse? Fahrlässig oder vorsätzlich? Kassierer sind arbeitsvertraglich verpflichtet, für den richtigen Kassenbestand zu sorgen. Stimmt die Kasse nach dem abendlichen Abschluss nicht, liegt eigentlich eine Pflichtverletzung vor. Das Bundesarbeitsgericht hat aber klargestellt, dass eine uneingeschränkte Haftung des Arbeitnehmers unangemessen ist. Entsprechend staffelt es die Haftung nach dem Grad der Vorwerfbarkeit: Bei leichtester Fahrlässigkeit haften Arbeitnehmer demnach nicht.